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Ringier muss den Gewinn von 139’228 Franken (plus Zins) herausgeben

Im Fall Jolanda Spiess-Hegglin gegen das Verlagshaus Ringier hat nun auch die höhere Instanz entschieden. Ringier muss der früheren Grünen-Kantonsrätin für vier persönlichkeitsverletztende Artikel nun 139’228 Franken (plus Zins) herausgeben – weniger als die 309’531 Franken, zu denen das Kantonsgericht Zug im Januar 2025 erstinstanzlich verurteilt hatte.

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